Häufig wird diese Variante der Bestattung gewählt, wenn ein Verstorbener keine bzw. keine direkten Verwandten mehr hat, die sich um ein Grab kümmern können.
Häufig wird diese Variante der Bestattung gewählt, wenn ein Verstorbener keine bzw. keine direkten Verwandten mehr hat, die sich um ein Grab kümmern können.
In manchen Fällen wird es aber von den Menschen selber, noch zu Lebzeiten, verfügt auf diese Weise beigesetzt zu werden, um ihre Angehörigen vor allem bezüglich der Kosten, sowie der Grabpflege zu entlasten oder weil ihnen eine namentliche Nennung nicht wichtig erscheint.
Auch die Hinterbliebenen selbst, entscheiden sich teilweise für diese Variante aus den eben genannten Gründen und gedenken ihren Verstorbenen lieber an einem anderen Ort als auf dem Friedhof.
Möglich ist hierbei sowohl eine Erd- als auch Feuerbestattung.
In beiden Fällen erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof in einem Gemeinschaftsgrab ohne Namensnennung. Die Teilnahme an der Bestattung ist oftmals nicht möglich, da die Anonymität gewahrt bleiben soll. Sie wird somit von den Mitarbeitern des Friedhofes und/oder Bestatters allein durchgeführt. Jedoch ist es, auf Wunsch, im Vorfeld möglich eine Gedenkfeier abzuhalten.
Die anschließende Grabpflege wird vom Friedhof übernommen, wobei sich die Bepflanzung meist auf Rasen begrenzt. In beiden Fällen beträgt die Ruhefrist 20 Jahre und die Grabstellen können nicht verlängert werden.